Urheberrecht

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Bearbeitung von Mandaten die eine Urheberrechtsverletzung betreffen. Meist erhält der Betroffene einen mehrseitigen Brief in dem ihm vorgeworfen wird, eine oder mehrere Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Hierbei geht es meist um die Nutzung von Tauschbörsen (File-Sharing) im Bereich von Musikdateien (MP3). Insbesondere die Kollegen Waldorf Rechtsanwälte, Rasch Rechtsanwälte, oder Graf von Westphalen mahnen häufiger ab (um nur einige zu nennen). Teilweise geht es aber auch um Abmahnungen im Bereich ebay oder um Verletzungen der Urheberrechte im Bereich der Verwendung von fremden Bildern.

 

Dem Brief liegt (in fast allen Fällen) eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei. Es wird darauf hingewiesen, dass man diese innerhalb einer bestimmten Frist zurücksenden solle um weitere rechtliche Maßnahmen zu verhindern.

 

Dies sollten Sie jedoch nicht tun. Die Unterlassungserklärung sollte von einem Rechtskundigen genaustens unter die Lupe genommen werden. Ggf. muss diese dann abgeändert werden oder komplett neu formuliert werden, da in den vorgefertigten Erklärungen nicht selten ein Schuldanerkenntnis versteckt ist und Sie sich mit der Erklärung zur Kostenübernahme erklären. Der Teufel steckt oft im Detail, zum Beispiel findet sich häufig folgender Satz in der Unterlassungserklärung:

“Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom verletzten Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden.”

 

Dies bedeutet, dass Sie sich mit einer Vertragsstrafe von mind. 5.001,00 € einverstanden erklären, da das Landgericht erst ab einem Streitwert von 5.001,00 € zuständig ist. Dies kann im Einzelfall angemessen sein, muss es aber nicht.

 

Was ist also zu tun wenn Sie solch einen Brief bekommen?

 

Wichtig ist zunächst einmal die Vorwürfe tatsächlich und rechtlich zu prüfen. Insbesondere sollten Sie überprüfen ob Ihr WLAN (Funknetzwerk-) Zugang ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. Als Anschlussinhaber haben Sie die Pflicht ihr Netz entsprechend zu schützen. Wenn Sie sich nicht sicher sind ob ihr WLAN ausreichend geschützt ist, ziehen Sie einen Experten zu Hilfe und schalten das Netzwerk solange ab.

 

Dann sollten Sie sich rechtlichen Beistand sichern. Dank einer schlanken Kanzleistruktur bin ich in der Lage die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten (in der Regel unter 200,00 € für die außergerichtliche Vertretung)

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