KOSTEN

Guter Rat muss nicht teuer sein…

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Abrechnung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)

Im gerichtlichen Verfahren erfolgt in der Regel immer eine Abrechnung nach dem RVG.

Sollten sie sich einen Prozess finanziell nicht leisten können, so können Sie Prozesskostenhilfe beantragen (s.u.). Gerne helfe ich Ihnen bei den erforderlichen Formalitäten.

Rechtschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so übernimmt diese in der Regel sämtliche Kosten des Rechtsstreits auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Einholung einer Deckungsanfrage erledige ich auf Wunsch für Sie kostenfrei.

Erfolgshonorar

Erfolgshonorar bedeutet, dass der Anwalt nur eine Bezahlung erhält, wenn er für seinen Mandanten Erfolg hat, dafür erhält er im Gegenzug einen Teil der eingeklagten Leistung. Bis vor kurzem war die Vereinbarung eines Erfolghonorares grds. unzulässig. Nunmehr ist sie zulässig, jedoch an strenge Auflagen geknüpft. Ob die Vereinbarung eines Erfolghonorares überhaupt möglich ist, bedarf auf jeden Fall einer Einzelfallprüfung.

 Außergerichtlich – Erstberatung

Hier ist die Vereinbarung eines Stunden- oder Pauschalhonorares gesetzlich erlaubt und teilweise auch sinnvoll. Durch eine effiziente und schlanke Kanzleistruktur, bin ich in der Lage, meinen Mandanten günstige Stundensätze bzw. ein günstiges Pauschalhonorar anzubieten. Eine genau Kalkulation ist aber erst nach Einschätzung des konkreten Falles im Hinblick auf Arbeitsaufwand, wirtschaftlicher

Bedeutung und Haftungsrisiken möglich.

Alternativ besteht auch hier die Möglichkeit der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Egal welche Abrechnungsmethode wir vereinbaren – ich werde Sie zu jedem Zeitpunkt über die Kosten aufklären. Böse Überraschungen gibt es bei mir nicht.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe soll es allen Bürgern ermöglichen, ihr Recht zu bekommen, auch wenn sie sich Anwalts- und Gerichtskosten eigentlich nicht leisten können. Wer sich Anwalts- und Gerichtskosten selber leisten kann, erhält sie nicht.

Ansonsten kann grds. jedermann PKH erhalten.

Wenn Sie Prozesskostenhilfe bekommen, übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Sie können so kostenlos einen Rechtsstreit beginnen.

Auch wenn Sie von jemand anderem verklagt werden, können Sie Prozesskostenhilfe bekommen. Dadurch kann es sein, dass Sie Ihren eigenen Anwalt nicht bezahlen müssen, selbst wenn Sie am Ende in dem eigentlichen Rechtsstreit unterliegen.

Prozesskostenhilfe (PKH) wird nicht nur in gerichtlichen Verfahren gewährt.

 Auch in vielen behördlichen und anderen außergerichtlichen Verfahren gibt es die Möglichkeit zu beantragen, dass Kosten von der Staatskasse,

also der Allgemeinheit, getragen werden.

Ein guter Überblick, sowie der erforderliche Antrag findet sich auf

Seiten der Justiz NRW.