Baurecht

m Zusammenhang mit dem Bau eines Gebäudes treten oft rechtliche Probleme auf, wenn sich am Gebäude Mängel finden, oder es um die Frage geht, unter welchen Voraussetzungen entsprechende Nachträge abgerechnet werden können.
Sehr oft geht es um die Durchsetzung oder Abwehr von Werklohn- und Gewährleistungsansprüchen.

 

Gerade für den privaten Bauherren steht oftmals sehr viel auf dem Spiel, hat er doch meist einen erheblichen Teil seines Kapitals in das Bauvorhaben investiert. Sollte es zu Problemen am Bau kommen, ist es meist sehr ratsam, sich so früh wie möglich rechtlich beraten zu lassen. Hier sollten Sie sich auf Ihr Gefühl verlassen. Sobald Sie den Eindruck haben, es läuft nicht alles “rund” auf der Baustelle, ist der Gang zum Anwalt ratsam. Nur der Rechtsanwalt weiß, ob es ratsam bzw. sogar nötig ist, bspw. ein Beweissicherungsverfahren zur Sicherung von späteren Gewährleistungsansprüchen durchzuführen. Meist sind bspw. Mängel im Rohbau noch gut erkennbar, wenn das Gebäude aber erstmal fertig gestellt ist, kaum noch nachzuweisen. Auch wenn alles scheinbar schief läuft, sollte auf jeden Fall zunächst anwaltlicher Rat eingeholt werden, bevor z.B. der Vertrag mit dem Unternehmer gekündigt wird, weil eine vorschnelle Kündigung letztendlich doppelt teuer für den Bauherren werden kann.

 

Auch die Vereinbarung und Durchsetzung von Sicherheiten wie der Bauhandwerkersicherung oder der Gewährleistungsbürgschaft sind von Interesse.
Schließlich spielen auch Bauverzögerungen und damit zusammenhängende Verzugsansprüche sowie Vertragsstrafen eine zunehmend gewichtige Rolle.

 

Das nötige Fachwissen sowie ausgeprägtes technisches Verständnis ermöglichen mir eine umfassende Betreuung meiner Mandanten in diesem Rechtsgebiet.

Kontakt aufnehmen