Reiserecht
Urlaub – die schönste Zeit des Jahres! So sollte es eigentlich sein. Nicht immer läuft jedoch alles so, wie man es sich im Vorfeld einer Reise vorgestellt hat.Schon bei der Anreise kommt es häufig zu Problemen. Verspätungen im Zug- oder Flugverkehr verleiden einem die Vorfreude auf den Urlaub.
Auch das gebuchte Hotel entspricht oftmals nicht den durch den Reiseprospekt erweckten Erwartungen. Jedoch steht hier der Verbraucher nicht schutzlos dar. Im Gegenteil – in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber auf nationaler und europäischer Ebene die Rechte des Reisenden gestärkt. Nunmehr gibt es klare gesetzliche Regelungen ab wann bspw. eine Entschädigung für verspätete Züge oder Flüge zu zahlen ist. Auch bei Mängeln am Urlaubsort hat der Verbraucher gute Chancen wenigstens einen Teil seines gezahlten Entgeltes zurück zu bekommen.
Wenn auch Ihr Urlaub nicht Ihren Erwartungen entsprach, berate ich Sie gerne und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.