Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts betreue ich meine Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

So fertige oder prüfe ich für meine Mandanten den Arbeitsvertrag nebst Anlagen.


Ca. 80 % aller vor einem Arbeitsgericht geführten Prozesse betreffen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche, fristlose oder ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags. Gerade Arbeitnehmer sollten sich hier nicht alles “gefallen” lassen. Jedoch gilt es bei einer Kündigung Fristen zu wahren:

Ab dem 01.01.2004 gilt eine Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage für alle Arten von Arbeitgeberkündigungen bzw. für alle rechtlichen Gesichtspunkte, unter denen eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam sein könnte.

Die Dreiwochenfrist beginnt mit Wirksamwerden der Kündigung, also in der Regel mit Erhalt der Kündigung zu laufen! Sie sollten daher nicht zögern und sich anwaltlichen Beistand sichern.


Auch eine Abmahnung sollten Sie nicht einfach hinnehmen. Haben Sie Zweifel ob Ihr Arbeitgeber diese Abmahnung zu Rechts ausgesprochen hat, lassen Sie sich anwaltlich beraten.


Sofern es erforderlich ist, vertrete ich Sie im Verfahren der Kündigungsschutzklage. Daneben werden mache ich selbstverständlich alle weiteren Rechtsansprüche meiner Mandanten, wie ausstehende Gehaltszahlungen, außergerichtlich sowie gerichtlich geltend.

 

Dabei trete ich bundesweit vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht auf.

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